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   BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83   

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BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83 (https://dejure.org/1983,8981)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83 (https://dejure.org/1983,8981)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1983 - AnwZ (B) 24/83 (https://dejure.org/1983,8981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Zulasung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit der Ausübung des Rechtsanwaltberufes - Veruntreuung von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt - Erneute Ausübung des Rechtsanwaltberufs nach vorübergehendem Ausscheiden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1981 - AnwZ (B) 6/81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Rechtsanwalt, der sich der Untreue schuldig macht, insbesondere dann, wenn - wie hier - der Geschädigte ein Mandant ist, in der Regel unwürdig, seinen Beruf weiter oder nach vorübergehendem Ausscheiden aus der Rechtsanwaltschaft erneut auszuüben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81 - und vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 25/82).

    Dabei sind sowohl alle Umstände der Tat als auch das Verhalten des Betroffenen nach der Tat zu berücksichtigen; längeres Wohl verhalten kann unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1981 - a.a.O.; vom 28. Februar 1983 - a.a.O.; vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 32/81 und vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 3/83, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 25/82

    Veruntreuung von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt - Verzicht auf die

    Auszug aus BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Rechtsanwalt, der sich der Untreue schuldig macht, insbesondere dann, wenn - wie hier - der Geschädigte ein Mandant ist, in der Regel unwürdig, seinen Beruf weiter oder nach vorübergehendem Ausscheiden aus der Rechtsanwaltschaft erneut auszuüben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 6/81 - und vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 25/82).

    Dabei sind sowohl alle Umstände der Tat als auch das Verhalten des Betroffenen nach der Tat zu berücksichtigen; längeres Wohl verhalten kann unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1981 - a.a.O.; vom 28. Februar 1983 - a.a.O.; vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 32/81 und vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 3/83, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 21/77

    Vorliegen eines Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83
    Mit Verfügung vom 25. Oktober 1976 nahm der Präsident des Oberlandesgerichts Celle die Zulassung des Antragstellers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls zurück; der gegen diese Verfügung gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung blieb ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 21/77).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 32/81

    Bestimmung der Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Aufnahme in die

    Auszug aus BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83
    Dabei sind sowohl alle Umstände der Tat als auch das Verhalten des Betroffenen nach der Tat zu berücksichtigen; längeres Wohl verhalten kann unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1981 - a.a.O.; vom 28. Februar 1983 - a.a.O.; vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 32/81 und vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 3/83, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 3/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83
    Dabei sind sowohl alle Umstände der Tat als auch das Verhalten des Betroffenen nach der Tat zu berücksichtigen; längeres Wohl verhalten kann unter Umständen eine mildere Beurteilung früherer Verfehlungen rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1981 - a.a.O.; vom 28. Februar 1983 - a.a.O.; vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 32/81 und vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 3/83, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 16/77
    Auszug aus BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 24/83
    Bei der Prüfung, ob der Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO vorliegt, ist freilich nicht allein auf Verstöße gegen Strafgesetze abzustellen, vielmehr ist eine einheitliche Beurteilung des Gesamtverhaltens des Bewerbers geboten (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 16/77).
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 60/86

    Zweitzulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung eines

    Sie richtet sich weder allein noch in erster Linie nach dem Schuldgehalt der Tat, vielmehr kommt es darauf an, ob der Bewerber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf tragbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 7/83 und vom 5. Dezember 1983 - AnwZ (B) 24/83, jeweils m.w.N.).
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